FAQ
Welche Fristen gelten für die E Rechnung?
• Seit 1. Januar 2025: Alle Unternehmen müssen E Rechnungen im B2B Bereich empfangen können.
• Bis 31. Dezember 2026: PDF oder Papierrechnungen dürfen noch verschickt werden – aber nur, wenn der Empfänger zustimmt.
• Ab 01. Januar 2027: Versand der E-Rechnung im B2B-Bereich ist verpflichtend. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 800.000 € gilt eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2027.
• Ab 1. Januar 2028: Alle B2B Rechnungen, auch für Unternehmen mit unter 800.000 € Jahresumsatz, müssen als strukturierte E Rechnungen ausgestellt werden. PDFs gelten nicht mehr.
• Voraussichtlich ab 2030: Automatische Weiterleitung an die Meldeplattform der Finanzbehörde wird Pflicht.
Diese Fristen gelten bundesweit und sind verpflichtend.
Was passiert, wenn ich mich nicht an die Fristen halte oder nicht rechtzeitig umstelle?
Wird ab 2028 weiter mit PDF oder Papierrechnungen gearbeitet, drohen:
• Kein Vorsteuerabzug, da PDFs als „sonstige Rechnungen“ gelten und steuerlich nicht anerkannt werden. • Steuerliche Korrekturen oder Nachforderungen bei Betriebsprüfungen.
• Compliance Risiken, da E Mail nicht mehr als zulässiger Übertragungsweg gilt.
• Zahlungsverzögerungen, wenn Kunden unstrukturierte Formate nicht mehr empfangen und verarbeiten können.
Kurz: Keine rechtzeitige Umstellung = echtes Finanz und Betriebsrisiko!
Was ändert sich ab dem 01.01.2027?
Was ist eine E Rechnung?
Wie erhalte ich meine Rechnungen zukünftig?
Welche Vorteile habe ich als Kunde?
• schnellere und fehlerfreie Verarbeitung
• automatisierbare Buchhaltung
• weniger manueller Aufwand
• sichere Archivierung
Gibt es Ausnahmen?
Kontakt
Haben Sie Fragen?
Dann schreiben Sie uns gern per E-Mail an: rechnung@ricoh.de