„Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“
- Welche Fördervoraussetzungen gibt es und für wen ist das Programm geeignet?
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Gefördert werden mittelständische Unternehmen mit 3 – 499 Beschäftigten, die ein Digitalisierungsvorhaben planen. Hierzu zählen Investitionen im Bereich von Soft-/Hardware und/oder Investitionen in die Mitarbeiterqualifizierung. Gefördert werden dabei Unternehmen aller Branchen (inkl. Handwerksbetrieb und freie Berufe).
- Wie ist die Förderung gegliedert und was kann gefördert werden?
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Die Förderung ist in zwei Module gegliedert, die einzeln eingereicht werden können oder miteinander kombinierbar sind. Die Fördersumme beträgt maximal für beide Module 50.000 Euro bei Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken bis zu 100.000 Euro)
Modul 1: Förderung digitaler Technologien - (mögliche Fördersumme ab: 17.000 – 50.000 Euro bei Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken bis zu 100.000 Euro)
Dieses Modul umfasst Investitionen in digitale Technologien wie beispielsweise, Hard- und Softwareanwendungen, Cloud-Lösungen, Prozessautomatisierung, IT-Sicherheit und Datenschutz.
Modul 2: Qualifizierung von Mitarbeitern - (mögliche Fördersumme ab: 3.000 Euro)
Dieses Modul ist ausgerichtet auf Maßnahmen, die die digitale Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter ausbaut, dass diese im Umgang mit digitalen Technologien gestärkt werden. Das umfasst u.a. Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der digitalen Transformation, digitale Strategien, IT-Sicherheit und Datenschutz.
- Wie wird der Förderzuschuss berechnet?
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Anteilig an den Investitionskosten und der Größe eines Unternehmens wird der Förderzuschuss berechnet. Alle Anträge, die bis zum 30. Juni 2021 eingereicht werden, erhalten eine höhere Förderquote, um die Auswirkungen, die sich auf die Pandemie zurückführen lassen, zu mildern. Ab dem 01. Juli 2021 gelten die ursprünglich vorgesehenen Förderquoten (Werte in Klammern).
- Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50 (40) %
- Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45 (35) %
- Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40 (30) %
Darüber hinaus wird für strukturschwache Regionen* zusätzlich ein Förderbonus um 10 % gewährt. Für Investitionen im Bereich IT-Sicherheit (inkl. Datenschutz) wird ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % hinzugerechnet. - Wie genau kann die Förderung beantragt werden?
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Folgende Dokumente und Informationen sollten Sie zur Antragsstellung bereithalten. Das dafür benötigte Online Antragsformular gliedert sich in folgende Unterpunkte:
- Registrierung
- Unternehmensdaten, u.a. Kontaktdaten, Zahl der Mitarbeitenden, Besitz- und Beteiligungsverhältnisse),
- Kontaktdaten des Antragstellenden (Projektleitung / bevollmächtigte Person; Geschäftsführung)
- Digitalisierungsplan
- Finanzierungsplan / Angebot
- Informationen zu bisherigen Förderungen (De-minimis-Bescheinigung)
- Informationen zum Eigenanteil des Antragstellenden (ggfs. Nutzung von Kredit- und Beteiligungsprogrammen
- Was umfasst der Digitalisierungsplan?
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Dieser gliedert sich in drei wesentliche Teile:
- Beschreibung der Ist-Situation / Ausgangssituation anhand einer Selbsteinschätzung
- Investitionsvorhaben – Darstellung der Investitionsvorhaben mit Zielen und konkreten Verbesserungen für das Unternehmen (z.B. in Bezug auf Geschäftsmodell bzw. Geschäftsfelder, Unternehmensprozesse, IT-Sicherheit; Digitalisierungskompetenzen der Mitarbeitenden); (Freitextfeld)
- Nachhaltige Wirkung der Investition auf die Unternehmensentwicklung: Darstellung der voraussichtlich zu erwartenden Änderungen (Freitextfeld)
- Was sollten Sie noch wissen?
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- Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss.
- Förderungsfähig sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, in der die Investition erfolgt.
- Zum Zeitpunkt der Förderbewilligung darf das Vorhaben noch nicht begonnen haben.
- Grundlage für eine positive Förderentscheidung ist die schlüssige Gesamtdarstellung des geplanten Investitionsvorhabens.
- Sie als Unternehmen haben i.d.R. zwölf Monate Zeit für die Umsetzung Ihres geförderten Digitalisierungsprojekts.
- Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach erfolgreicher Verwendungsnachweisprüfung.
- Mehrere parallel laufende Anträge sind nicht möglich.
Wir begleiten Sie durch den Prozess.
Das Förderungsprogramm „Digital Jetzt“ bietet Ihnen als mittelständisches Unternehmen eine großartige Möglichkeit, Ihre digitalen Geschäftsprozesse zu verbessern, wodurch Sie ihren Wettbewerbsvorteil weiterWie kann Ricoh Sie bei diesem Vorhaben konkret unterstützen?
Wir analysieren mit Ihnen gemeinsam Ihre Ist-Situation und beraten Sie bei der der Auswahl möglicher Prozessoptimierungen und der richtigen Software. Daraufhin erstellen wir mit Ihnen Ihren Digitalisierungsplan und helfen Ihnen bei der Antragstellung.Ricoh ist autorisiertes Beratungsunternehmen für „go-digital"
Beide Förderprogramme bauen aufeinander auf. d.h. ein Unternehmen kann über „go-digital“ eine geförderte Beratung erhalten und die anschließend geplante Investition im Bereich der Hard- und Software sowie der Qualifizierung der Mitarbeitenden kann über „Digital Jetzt“ bezuschusst werden. Die Implementierung der Soft- und Hardware kann über „Digital jetzt“ gefördert werden, soweit sie nicht bereits Gegenstand der Förderung über das Programm „go-digital“ ist.
- Förderprogramm "go-digital"
Möchten Sie weitere Informationen zu "Digital Jetzt"?
Wir beraten Sie gern und analysieren gemeinsam Ihre Situation, um herauszufinden, welche Lösungen für Sie geeignet sind.
Quelle
Die Inhalte zum Förderprogramm beziehen sich auf die Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/digital-jetzt.html
Dort können Sie auch zusätzliche Informationen zum Förderprogramm abrufen:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/Digital-Jetzt/faq-digital-jetzt.html